Passagierrechte des öffentlichen Flugverkehrs

Verspätungen oder gar Ausfälle von Verbindungen im öffentlichen Flugverkehr sind ein leidiges Thema und Ihnen als vielreisender Passagier sicherlich nicht unbekannt. Der folgende Ratgeber soll einen Überblick über Ihre Rechte gegenüber den verschiedenen Airlines bei nicht-planmäßiger Beförderung geben. Das Problem bei der Durchsetzung der geltenden Fahrgastrechte ist nicht das alleinige Zugeständnis, sondern vielmehr die Tatsache, dass viele Unternehmen versuchen, eben diese Rechte für sie vorteilhaft auszulegen. Oftmals sind Sie in diesem Fall der Leidtragende.

Regeln bei Verspätungen, die außerhalb außergewöhnlicher Einflüsse liegen 

Bei Verspätungen, die durch das Unternehmen selbst verschuldet sind, gelten seit einer 2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung folgende Faustregeln. Verzögert sich der Flug Ihres gewählten Unternehmens um zwei bis einschließlich vier Stunden, muss das Unternehmen kostenlose Verpflegung pro gebuchten Sitz stellen sowie nötigenfalls eine Hotelübernachtung anbieten können. Dies gilt unabhängig von der Entfernung des Zielflughafens. Ebenfalls von der Distanz der Strecke unberührt bleibt eine gänzliche Erstattung des Kaufpreises bzw. ein Rückflug zum Startflughafen bei Verspätung eines Anschlussfluges von über fünf Stunden. Wichtig hierbei ist auch, dass Ihnen als Reisender eine Platzreservierung bzw. Buchungsbescheinigung vorliegt und Sie sich mindestens fünfundvierzig Minuten vor Start des Fluges am Check-In eingefundenen haben.

Ihre Rechte, falls ein Flug gänzlich annulliert wird 

Mit besonderen Auflagen versehen ist eine Entschädigung der Reisenden, falls der Flug gecancelt wird. Dabei ist vor allem das Vorliegen einer Platzreservierung von Nöten. Auch muss es sich um eine kurzfristige Streichung der Fluglinie handeln. Ist der Anspruch bewiesen, können Sie zwischen einer Erstattung des Ticketpreises, einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort sowie einer anderweitigen Beförderung zum Zielflughafen wählen. Weiterhin müssen Fluggesellschaften nach EU-Recht diverse Entschädigungssummen zahlen, die sich über einen Betrag von 250 EUR bis 600 EUR je nach Flugstrecke und Verspätung erstrecken. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Thema Flugausfall.

Sofern Ihnen ein nachweislicher wirtschaftlicher Schaden beispielsweise aufgrund eines verpassten Geschäftstermins entsteht, ist es zudem möglich, Ersatz, nötigenfalls über den Rechtsweg, geltend zu machen.

Ausflüchte der Fluggesellschaften 

Vorgeschobene Umstände, die angeblich Passagierrechte außer Kraft setzen, sind keine Seltenheit. Dazu zählen Streiks oder Wetterlagen, die nicht bzw. minder der Tatsache entsprechen. Wichtig ist, dass Sie in unklaren Fällen nicht nachgeben und sich an anderer Stelle objektiv über das Ausmaß der angegebenen Vorfälle informieren.

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