Flug verspätet oder storniert – was nun?
Wenn es bei einem Flug zu einer Verspätung oder gar zu einer Annullierung kommt, hat der Kunde gewisse Rechte und Ansprüche. Zu einer Stornierung oder Verspätung kann es aus den verschiedensten Gründen kommen. Beispielsweise kann eine Gebäudereinigung den Flugstart verzögern. Eine Gebäudereinigung kann aber auch dazu führen, dass Flüge gänzlich gestrichen werden müssen. Jeder, dessen Flug gestrichen wurde oder sich verspätet, hat einen Anspruch auf Entschädigung.
Anspruch auf Verpflegung am Flughafen
Wenn man sich nach einem Flugausfall oder einer Verspätung des Fluges dazu entscheidet, auf eine alternative Beförderung umzusteigen, ist die Airline dazu verpflichtet, für Verpflegung zu sorgen. Das bedeutet, dass am Flughafen Mahlzeiten und Getränke kostenlos bereitgestellt werden müssen. Wenn die alternative Beförderung erst am nächsten Tag stattfindet, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, für die Übernachtungskosten und den Transfer aufzukommen. Meist wird beides von der Fluggesellschaft ausgehend organisiert. Wenn man nicht früh genug über eine Annullierung des Fluges informiert wurde, hat man einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Man kann zusätzlich zu den Tickets und einer alternativen Beförderung zwischen 125 und 600 Euro bekommen. Was für eine Summe man genau bekommt, ist davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt man von der Stornierung erfahren hat, wann der nächste Flug startet und wie viele Kilometer die Flugstrecke beträgt. Einige Airlines entschädigen ihre Kunden auch mit einem Gutschein. Mit einem Gutschein kann dann beispielsweise die nächste Reise kostenlos sein.
Annullierungsfristen
Wenn man nicht mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug von der Fluggesellschaft über den Ausfall des Fluges informiert wird, hat man einen Anspruch auf eine Entschädigung. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Flug drei Stunden zu spät ist, steht Betroffenen eine Entschädigungssumme zwischen 250 und 600 Euro zu. Wie viel Geld man schlussendlich bekommt, ist davon abhängig, wie weit die Flugstrecke ist. Bis zu 1500 Kilometern bekommt man 250 Euro, bis zu 3500 Kilometern 400 Euro und bei Strecken, die über 3500 Kilometern liegen, 600 Euro.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)